Mal was ganz anderes

0 24.04.2020

Der dicke Kratzer am Stoppelhopser ist in etwa in Fahrradlenkerhöhe, hinten an der Schiebetüre auf der Fahrerseite. Er ist fast einen halben Zentimeter breit und etwa 15 Zentimeter lang. Die Tür ist leicht eingedellt. Vermutlich ist der Radler gestürzt und hat sich verletzt. Mindestens ist er ins Schlingern geraten. Auf jeden Fall muss er bemerkt haben, dass er das Auto touchierte.

Und dann hat er sich aus dem Staub gemacht.

Nun ist es so: Obwohl ein Fahrrad kein versicherungspflichtiges Fahrzeug ist, darf man als Radler nicht einfach Blötschen in ein Auto fahren und sich dann verstreichen. Das ist Fahrerflucht oder Unfallflucht oder – wie es im Gesetz steht – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Auch wenn der Unfallverursacher einen Zettel mit seiner Anschrift hinterlässt, gilt das als Fahrerflucht. Und das ist eine Straftat, liebe Leute, – auch bei einem kleinen Parkrempler.

Und da versteht nicht nur die Besitzerin des Stoppelhopsers keinen Spaß, sondern auch der Gesetzgeber nicht, und zwar gar nicht. Eine Flucht kann teure Folgen haben: Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fleppe weg und – wenn man einen Menschen arg verletzt hat - sogar Haftstrafen.

Ich denke, Monica erwähnt das mal, weil offenbar so wenige Bescheid wissen und weil es immer mehr Radler gibt, davon einige ganz flotte, und weil Monica hofft, dass irgendjemand sich meldet, der Monica einen nachtblauen Lackstift stiftet, damit sie die Türe vor Rost retten kann.

So. Nun wünsche ich Ihnen und Euch ein schönes Wochenende. Übertreiben Sie es nicht. Monica

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