Corona-Zahlen legen Modellprojekt auf Eis

Coronaschutzverordnung NRW wird verlängert – bundeseinheitliche Corona-Notbremse noch nicht beschlossen

0 16.04.2021

NRW. Mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen und das bisherige Fehlen einer bundeseinheitlichen Regelung verlängert das Land NRW die aktuelle Coronaschutzverordnung zunächst um eine Woche bis zum 26. April.
Die neue Fassung gilt ab Montag, 19. April, und umfasst im Bereich Freizeit- und Vergnügungsstätten eine Änderung: Zusätzlich zu den bisherigen Regelungen sind auch der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten und Kletterparks untersagt.

Die Stadt Essen wird ihre Allgemeinverfügung, unter anderem mit einer Maskenpflicht in ausgewiesenen Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen, ohne Änderungen ebenfalls bis einschließlich 26. April verlängern.

Auch die durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, ausgewählten Modellprojekte die in NRW ab dem 19. April starten können, sind in der neuen Coronaschutzverordnung verankert. Der Start der Modellprojekte ist nur dann zulässig, wenn in dem jeweiligen Kreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt, spätestens aber zu Beginn des Modellprojekts die 7-Tage-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit bei weniger als 100 liegt.

Das jeweilige Projekt ist unverzüglich durch die Kommune zu beenden, wenn in dem betreffenden Kreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 100 beträgt.
Die vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgewählten Modellprojekte sollen digitale Lösungen in der Corona-Pandemie erproben und wissenschaftliche Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen zur Pandemiebekämpfung liefern.
In Essen sollen zwei Modellprojekte im Bereich Gastronomie und Sport umgesetzt werden, das Land NRW hat einen Start ab dem 26. April in Aussicht gestellt. Ob die Projekte tatsächlich starten können, ist vom aktuellen Infektionsgeschehen und der 7-Tage-Inzidenz abhängig.
Das Bundeskabinett hatte am Dienstag, 13. April, den Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt. Dieses sieht erstmals eine bundeseinheitliche Notbremse vor, die ab einem Inzidenzwert von 100 greifen soll. Die Notbremse soll unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre und die Schließung des Einzelhandels umfassen. Der Bundestag will darüber am kommenden Mittwoch, 21. April, entscheiden. Bis dahin gelten die vom Land NRW und von der Stadt Essen beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.

Mindestens einmal wöchentlich und kostenlos
Häufigkeit der Bürgertestung: Laut der aktuellen Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW können Bürger*innen mindestens einmal pro Woche kostenlos mittels Coronaschnelltest getestet werden - im Rahmen der Verfügbarkeit. Zuvor war der Anspruch auf Testung auf einmal pro Woche begrenzt. Die Schnelltestzentren können Personen, die sich mehrfach in der Woche kostenlos testen lassen wollen, also nicht abweisen. Alle Schnelltestzentren in Essen werden heute über die aktuelle Rechtslage informiert.
Mehr Informationen zu Tests und Testmöglichkeiten in Essen


Über-70-Jährige: Das Land NRW hat angekündigt, dass nun die über 70-Jährigen der Jahrgänge 1946 und 1947 ein Impfangebot erhalten. Die Terminbuchung über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) wird ab kommenden Montag möglich sein. Alle Personen, die zwischen dem 1. Januar 1946 und dem 31. Dezember 1947 geboren wurden, können dann einen Impftermin vereinbaren.
Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch 0800 116 117 01. Ein Einladungsschreiben wird in Kürze verschickt, ist aber zur Impfanmeldung nicht notwendig.
Die Impfung erfolgt je nach Verfügbarkeit von Terminen zeitnah. Paarbuchungen sind möglich. Das Alter des jeweiligen Lebenspartners spielt dabei keine Rolle.
Nach wie vor können die vorherigen Geburtsjahrgänge 1941 bis 1945 sowie Personen ab 80 Jahren Termine über die KV buchen. Weitere Jahrgänge werden in Kürze freigeschaltet.
Noch ein wichtiger Hinweis: Die Impfzentren sollen nicht ohne gültigen Termin aufgesucht werden. Die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

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