Corona in Essen: Erster bestätigter Omikron-Fall in Essen

Inzidenzwert liegt bei 252,7 - Hospitalisierungsrate 4,11 - 90 Erkrankte im Hospital - 21 auf Intensivstation

0 03.12.2021

03.12.2021, 18:00 Uhr: Erster bestätigter Omikron-Fall in Essen: In Essen gibt es eine erste bestätigte Corona-Infektion mit der Omikron-Virusvariante. Der Fall wurde heute von einem Labor gemeldet. Das Gesundheitsamt der Stadt Essen hat sofort Kontakt aufgenommen. Bei der betroffenen Person hat sich ein nur milder Krankheitsverlauf gezeigt. Für die betroffene Person selbst sowie enge Kontaktpersonen gilt eine angeordnete Quarantäne. Eine Freitestung ist nicht möglich. Bei dem Indexfall liegen ein zweifacher Impfschutz und eine Reisetätigkeit vor.

03.12.2021, 17:45 Uhr: Neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt ab 4. Dezember: Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab dem morgigen Samstag gilt. Die Verordnung setzt im Wesentlichen die Bund-Länder-Beschlüsse um. Bis auf eine Ausnahme: Clubs und Diskotheken müssen NRW-weit unabhängig vom Inzidenzwert schließen. Für Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen gilt ein Zutritt nur unter der 2G-Regelung. Ein Zutritt ist damit nur für geimpfte oder genesene Personen möglich. Ebenfalls unter Einhaltung der 2G-Regelung können Weihnachtsmärkte geöffnet bleiben. Auch im Einzelhandel – bis auf Läden des täglichen Bedarfs – gilt ab morgen die 2G-Regelung. Der Besuch beim Friseur fällt dagegen weiterhin unter die 3G-Regelung.
Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Die Kapazitätsbegrenzung greift nun bereits ab 1.000 Zuschauenden. Darüber darf nur noch 30 Prozent der Kapazität genutzt werden. Alternativ kann auch auf 50 Prozent der Gesamtkapazität abgestellt werden. Allerdings gilt in beiden Varianten unabhängig von der Größe des Veranstaltungsorts: Es besteht eine absolute Obergrenze von maximal 5.000 Zuschauenden in Innenräumen und maximal 15.000 Zuschauenden im Freien. Für diese Veranstaltungen gelten weiterhin die 2G-Regel sowie grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Auch im privaten Bereich gibt es Einschränkungen. Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Diese Regelung gilt auch dann, wenn ungeimpfte mit geimpften bzw. genesenen Personen zusammentreffen. Ab einem Inzidenzwert über 350 pro 100.000 Einwohner greifen auch für private Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen Kontaktbeschränkungen. Dann sind Zusammenkünfte nur noch bis zu 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich möglich. Die Verordnung ist bis zum 21. Dezember gültig.

03.12.2021, 16:00 Uhr: Weitere Todesfälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion: In Essen gibt es drei weitere Todesfälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Am gestrigen Donnerstag starb ein 92-jähriger Essener im Philippusstift in Borbeck. Am vergangenen Sonntag verstarben ein 94-jähriger Essener in Donaueschingen sowie eine 93-jährige Essenerin im Universitätsklinikum Essen in Holsterhausen. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind 627 Essener an oder in Verbindung mit einer Corona-Infektion verstorben.

03.12.2021, 14:10 Uhr: Am Freitag haben in Essen aktuell 3.396 Personen eine COVID-19-Infektion. Seit Beginn der Erkrankungswelle Ende Februar / Anfang März 2020 waren es insgesamt 37.387 Essener. Nach einer Infektion mit dem Coronavirus wieder genesen sind 33.367 Personen. 624 sind an oder in Verbindung mit einer Corona-Infektion verstorben.
In den Essener Krankenhäusern und Kliniken werden derzeit 90 Erkrankte stationär mit einer Corona-Infektion behandelt, 21 davon intensivmedizinisch. Die Hospitalisierungsrate in NRW liegt heute bei 4,11.
427.764 Personen sind (Stand 29.11.) in Essen gegen das Coronavirus geimpft (Impfquote: 73,4 Prozent), 399.478 davon haben eine notwendige Zweitimpfung erhalten (Impfquote: 68,5 Prozent). Darüber hinaus wurden 65.249 Auffrischungsimpfungen durchgeführt (Quelle: RKI).
In den vergangenen sieben aufeinanderfolgenden Tagen (26.11.–02.12.) hat es 1.516 Neuinfektionen gegeben. Das Landeszentrum Gesundheit des Landes NRW und das Robert Koch-Institut (RKI) weisen heute mit 1.472 Infektionsfällen einen Inzidenzwert von 252,7 für Essen aus. Die unterschiedlichen Werte resultieren auch aus zeitlichen Verschiebungen in der Meldekette.
Derzeit befinden sich 1.991 Essener in einer angeordneten häuslichen Quarantäne. Insgesamt wurde in 86.625 Fällen eine häusliche Quarantäne angeordnet. Darüber hinaus gilt die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW. Weitere Informationen dazu finden Interessierte auf www.essen.de/coronavirus_quarantäne.
Aktuell am häufigsten betroffen von einer Infektion mit COVID-19 sind die Altersgruppen der 10- bis 19-Jährigen (664), der 30- bis 39-jährigen (491) Essener sowie der 0- bis 9-Jährigen (491).

Coronaschutzmaßnahme: 3G-Regel in städtischen Gebäuden: Ab kommenden Montag wird in allen städtischen Gebäuden die 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher gelten. Nachdem für Mitarbeitende der Verwaltung bereits die 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt wurde, wird die Verpflichtung den Zutritt nur für geimpfte, genesene und getestete Personen zu ermöglichen, auch auf Bürger*innen ausgeweitet. Dies dient dem Schutz aller, die die Gebäude nutzen. Besucher*innen müssen bei Aufforderung entsprechende Nachweise vorzeigen können. Bereits seit Beginn der Pandemie bietet die Verwaltung verstärkt Online-Termine oder telefonische Absprachen an. Alle Online-Dienste der Stadt Essen finden interessierte auf https://service.essen.de/dienste-a-z.

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