Denkmalschutz für Dreifaltigkeitskirche

Baudenkmal von überbezirklicher Bedeutung

1 06.10.2019

BORBECK. Die Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen istThema der Bezirksvertretersitzung am Dienstag, 8. Oktober um 17 Uhr auf Schloss Borbeck. Insgesamt fünf Nachkriegskirchen sollen künftig als Baudenkmäler geführt werden. In Borbeck ist die Dreifaltigkeitskirche an der Ecke Stolbergstraße/Leimgardtsfeld dabei. Die Unterschutzstellung soll für die Kirche, den Glockenturm sowie die „historische Bepflasterung und Teile der Grünanlage“ (aus der Drucksache für die BV) erfolgen.

Zum Hintergrund: In der Bundesrepublik Deutschland wurden in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg christliche Kirchen in großer Zahl neu errichtet. Angesichts der aktuellen Diskussion um Leerstand, Umnutzung oder gar Abbruch von Gotteshäusern starteten die Denkmalschützer des Landschaftsverbandes Rheinland und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe im Sommer 2009 ein bundesweit einmaliges Projekt: die systematische und flächendeckende Erfassung des Kirchenbestandes aus der Zeit nach 1945.

Für Essen haben das Bistum Essen, die evangelische Landeskirche im Rheinland, der Landschaftsverband Rheinland und der Essener Denkmalschutz Gespräche zum Projekt „Kirchenbau der Nachkriegszeit in Nordrhein-Westfalen – Erkennen und Bewahren“ geführt. Da es sich bei der Dreifaltigkeitskirche um ein Baudenkmal von überbezirklicher Bedeutung handelt, entscheidet der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung über die Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Essen. Die evangelische Gemeinde als Eigentümerin hat keinen Einwand zum Denkmalwert erhoben, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

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Kommentare

Kommentar von Andreas Koerner |

Nachdem in Borbeck die Kirchen von St. Bernhard, St. Herz Jesu und St. Hermann Josef abgerissen worden sind, die Dreifaltigkeitskirche als prägnanten Bau der 50er Jahre herauszuheben, zeigt Versäumnisse auf. Wo war die Untere Denkmalbehörde in dieser Zeit?

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