Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen

Am Montag Schwerpunktkontrollen

0 21.08.2020

ESSEN / NRW. Am kommenden Montag, 24. August, wird im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) NRW-weit die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert. „Masken-Muffeln“ droht ein Bußgeld von 150 Euro. „Unser Ziel muss es sein, die Fahrgäste maximal zu schützen“, so Verkehrsminister Hendrik Wüst. Beteiligt an der Aktion sind Verkehrsministerium, SPNV-Aufgabenträger, Deutsche Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommunale Ordnungsämter und Bundespolizei.

Wer bei den Schwerpunktkontrollen an Bahnhöfen und in Zügen in Nordrhein-Westfalen am Montag keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen. Am nächsten Halt müssen Masken-Verweigerer den Zug verlassen und werden von der Bundespolizei in Empfang genommen. Am besten so wenige wie möglich, so Verkehrsminister Wüst: „Die Menschen können sich in der Bahn wohl und sicher fühlen. Der ÖPNV ist auch mit Blick auf Corona ein sicheres Verkehrsmittel, wenn alle sich an die Regeln halten. Genau darum geht’s: Es wäre gut, wenn kein einziges Bußgeld erhoben würde.“

Bereits seit 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass in Bus und Bahn eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Seit dem 12. August gilt ein Bußgeld von 150 Euro. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen.

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 7 und 7.