Sportvereine können bis 15. März 2021 Anträge stellen

Soforthilfe Sport: Antragsfrist erneut verlängert

0 19.11.2020

Die Staatskanzlei teilt mit: Die Soforthilfe Sport der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird weiter fortgesetzt. Sportvereine in Nordrhein-Westfalen können bis zum 15. März 2021 Anträge stellen.

„Die zweite Welle der Corona-Pandemie hat die Sportvereine als Orte sozialer Kontakte und sportlichen Miteinanders in ihrem Kern getroffen“, sagte Staatsekretärin Andrea Milz. „Daher werden wir auch weiterhin notleidenden Vereinen dabei helfen, ihre Existenz zu sichern."

Bisher wurden über die Soforthilfe rund 870 Sportvereine mit Billigkeitsleistungen in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro unterstützt. Insgesamt stehen zehn Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung, um die ehrenamtlichen Strukturen im Sport zu bewahren.

Notleidende Vereine können die Soforthilfe weiterhin über das Online-Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen https://www.lsb.nrw/ beantragen.
Bei Anfragen wenden sich Bürger an folgende Nummer: 0211/837-1001.

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