Stadt duldet Heizgeräte in der Außengastronomie bis 31. März 2021

0 13.09.2020

ESSEN. Seit acht Jahren sehen die Sondernutzungserlaubnisse der Stadt Essen eine Untersagung für die Nutzung von klimaerwärmenden Heizgeräte, wie Heizpilze, auf öffentlichen Verkehrsflächen vor. Angesichts der aktuellen Coronavirus-Situation in der bevorstehenden kalten Jahreszeit wird die Verwaltung - so der beschluss vom 10. September - das Aufstellen von Heizgeräten befristet bis 31. März 2021 allerdings dulden.

Die Stadt hat die Gastronomie in Zeiten der Corona-Pandemie bereits zuvor entlastet: Der Rat stimmte am 27. Mai dem Vorschlag der Stadtverwaltung zu, die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 zu halbieren. Zudem bietet die Stadtverwaltung ein vereinfachtes Antragsverfahren zur Erweiterung von außengastronomischen Flächen an. Interessierte finden auf der Website der Stadt Essen ein Formular, um die entsprechende Ausweitung zu beantragen. Auch für die erweiterten Flächen zahlen Gastronomen bis Ende des Jahres nur die Hälfte der Sondernutzungsgebühren. Um die lokale Anbieter zu unterstützen, sollen Neuanträge für die Außengastronomie gleichermaßen unbürokratisch behandelt werden.

Bild: © Elke Brochhagen / Stadt Essen

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