Unsere Glückwünsche

Ab dem 90. Geburtstag gibt es einen Blumenstrauß vom OB

0 08.02.2020

Hildegard Rotthäuser, Frintrop, feiert am 11. Februar ihren 90. Geburtstag.

Herta Gutzeit, Vogelheim, wird am 16. Februar 91 Jahre alt.

Johann Keppel, Borbeck-Mitte, vollendet am 17. Februar sein 92 . Lebensjahr.

Anna Rump, Bochold, feiert am 17. Februar ihren 97. Geburtstag.

Herzlichen Glückwunsch!

Ein Blick in die Statistik: Im Jahre 2019 freuten sich insgesamt 484 Essener Bürgerinnen und Bürger über öffentliche Glückwünsche zu ihrem vollendeten 90. Lebensjahr. Weitere 99 Essenerinnen und Essener wurden anlässlich ihres 95. Geburtstages geehrt, 27 Jubilare konnten sich sogar über öffentliche Glückwünsche zum 100. Geburtstag freuen. Insgesamt wurden im Jahr 2019 1.434 Altersjubiläen öffentlich geehrt. Der älteste Jubilar konnte dabei Glückwünsche zum 108. Geburtstag entgegennehmen.

Allen Bürgerinnen und Bürgern, die das 80. Lebensjahr vollenden, wird eine Glückwunschkarte des Oberbürgermeisters übersandt. Ab dem 90. Geburtstag wird diese Gratulation auf Wunsch bei einem persönlichen Besuch des zuständigen Bezirksbürgermeisters oder dessen Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zusammen mit einem Blumenstrauß überreicht. Ab Vollendung des 100. Lebensjahres gratuliert neben dem Oberbürgermeister auch der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen. Zum 100. und ab dem 105. Geburtstag übersendet zusätzlich der Bundespräsident Geburtstagsglückwünsche.

Über einen gemeinsamen Ehrentag konnten sich die Essener Ehejubilare freuen: Zwei Paare erhielten 2019 öffentliche Glückwünsche zur Goldenen und drei Paare zur Diamantenen Hochzeit. Zum 65. Ehejubiläum, der Eisernen Hochzeit, wurden zwei Mal öffentliche Glückwünsche der Stadtverwaltung übermittelt. Ehrungen zu Ehejubiläen (ab Goldene Hochzeit) erfolgen nur auf Antrag. Diese Anträge werden unter Vorlage des Stammbuches bzw. der Heiratsurkunde entgegengenommen von dem Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation, Rathaus, 13. Etage, Zimmer 13.26 Die Anträge sollten bis spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Jubiläen gestellt werden.

 

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